Notieren Sie das amtliche Kennzeichen, den Namen, die Anschrift und die Versicherung des Unfallgegners. Halten Sie außerdem die Adressen von Zeugen sowie Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten fest.
Bei unklaren Situationen sollten Sie auf das Hinzuziehen der Polizei bestehen. Bei Personenschäden ist die Polizei unbedingt zu rufen.
Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie dabei auf Bremsspuren, ausgelaufene Flüssigkeiten und andere Hinweise. Fertigen Sie zudem eine Skizze des Unfallhergangs an.
Bestehen Sie darauf, einen qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu beauftragen.
Versicherungen dürfen im Haftpflichtfall Ihren frei gewählten Sachverständigen nicht ablehnen.
Die Kosten für den Sachverständigen werden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.
Nur bei Bagatellschäden (in der Regel unter 715 €) ist ein ausführliches Gutachten oft nicht erforderlich. In diesem Fall erstellen wir für Sie eine Reparaturkostenkalkulation, die für die rechtssichere Abrechnung mit der Versicherung ausreicht.
Lassen Sie sich nicht auf unverbindliche Kostenvoranschläge einer Werkstatt oder von Sachverständigen der Versicherung ein. Achten Sie darauf, dass Wertminderung, Nutzungsausfall oder mögliche Umbaukosten in Ihrem Kfz-Gutachten berücksichtigt werden.
Mit uns sind Sie in sicheren Händen: Wir sorgen dafür, dass Ihr Schaden korrekt, vollständig und rechtssicher abgerechnet wird.